Menü DE   | IT   | EN

I. REGLEMENT // FESTIVALFILME

Das Programm des Filmfestivals Bozen ist ein in all seinen Sektionen von der Festivalleitung kuratiertes Programm. Für das gesamte Programm wie auch für die bis zu 8 Spielfilme und 8 Dokumentarfilme im  Wettbewerb um den Preis für den besten Spielfilm und den besten Dokumentarfilm, sowie für die Auswahl, die von der Schülerjury bewertet wird, werden vorwiegend neue, ab 2016 entstandene Spiel-, Dokumentar- und Kurzfilme aus Italien, Österreich, Deutschland und der Schweiz, sowie jährlich aus einem weiteren Gastland berücksichtigt. Abgesehen von Filmen, die für das Festival von besonderem Interesse sind und solchen, die in einer Werkschau/Retrospektive gezeigt werden, sollten die Filme in Südtirol noch nicht gezeigt worden sein. Neben den Vorschlägen der Festivalleitung sowie der Partnerfestivals werden im Programm auch eingereichte Filme berücksichtigt.

Zu den Wettbewerben für Spiel- und Dokumentarfilme werden nur neue Filme zugelassen, die in Südtirol weder im Kino noch im Fernsehen aufgeführt wurden. Spielfilme, die im Wettbewerb laufen, müssen eine Länge von mindestens 75 Minuten haben; Dokumentarfilme im Wettbewerb eine Mindestlänge von 55 Minuten.

Die Preise für den besten Spielfilm und den besten Dokumentarfilm im Wettbewerb werden von zwei unabhängigen Jurys, bestehend aus jeweils 3 Fachleuten, vergeben; die Jurys werden jedes Jahr neu besetzt. Die Preise sind mit jeweils 5.000 Euro dotiert und gehen an die Regisseurin/den Regisseur des Siegerfilms. Alle für die beiden Wettbewerbe nominierten Filme bewerben sich auch um die Gunst des Publikums. Der Publikumspreis ist mit 2.000 Euro ausgestattet, und geht ebenfalls an die Regisseurin/ den Regisseur des Siegerfilms. Der Publikumsfavorit wird mit Stimmkarten gewählt, die an die Besucher/innen vor den Vorführungen verteilt werden. Der von der Euregio-Schülerjury ausgezeichnete Film wird im Folgejahr in der Reihe KINO & SCHULE in Anwesenheit des/der Regisseurs/in gezeigt.

// Call for films Festival 2016

Eingereicht werden können Filme aller Gattungen, Formate und Längen, die in Italien, Österreich, Deutschland oder der Schweiz produziert und 2015 fertiggestellt wurden.

Filme, die diesen Kriterien entsprechen, müssen spätestens bis 20. Dezember 2016 einereicht werden (online-Formular über Link unten) und auf DVD  oder mittels Sichtungs-Link im Festivalbüro zur Sichtung einlangen. Der Versand des Sichtungsmaterials erfolgt auf eigenes Risiko und zu Lasten der Einreicher/innen. Die/der Einreicher/in erklärt sich damit einverstanden, dass die zugesandten Sichtungskopien Bolzano Film Festival Bozen überlassen und archiviert werden. (Es ist keine kommerzielle Nutzung vorgesehen. Kopien werden nicht zurückgeschickt).

Die Benachrichtigung über die Auswahl für das Programm 2017 mit detaillierten Informationen erfolgt bis Mitte März 2017. Sie erhalten in jedem Fall eine Zu- oder Absage. Sollte der von Ihnen eingereichte Film ausgewählt werden, erklären Sie sich durch Ihre Einreichung mit der Nutzung von Filmstills sowie Filmausschnitten (max. 150 Sekunden) für die allg. Bewerbung im Rahmen der Berichterstattung über Film Festival Bozen (inkl. Fernsehausstrahlung und Web etc.) einverstanden. Die Anmeldung beim Festival beinhaltet die Anerkennung dieses Reglements. Die Programm-Entscheidungen der Festivalleitung sind nicht anfechtbar.

Die Einreichfrist für das Programm 2016 ist am 31. Dezember 2015 abgelaufen.