Reglement NO WORDS

_small_filmtage_139090781928. Bozner Filmtage
44. Bolzano ShortFilmFestival

7. Internationales Festival der Kurzfilme ohne Worte NO WORDS

Einreichfrist: 15. Februar 2014

Die 7. Auflage des Internationalen Festivals von Kurzfilmen ohne Worte – NO WORDS wird vom Verein Cineclub Bozen im Rahmen der 28. Bozner Filmtage veranstaltet.
Die Teilnahme ist kostenlos.
Autoren und Produktionen aus Österreich, Frankreich, Deutschland, Italien, Slowenien und der Schweiz können sich am Wettbewerb beteiligen.
Zur Teilnahme sind Kurzfilme zugelassen, die in den Jahren 2011, 2012, 2013 und 2014 produziert und nicht bereits bei einer vorhergehenden Ausgabe des Wettbewerbs eingereicht wurden.
Die Wettbewerbsfilme für NO WORDS dürfen keine Dialoge oder Textzeilen enthalten, die für das Verständnis der Geschichte notwendig sind. Jeder Autor kann auch mehrere Werke einreichen. Höchstdauer: 20 Minuten, inklusive Vor- und Nachspann.
Als Genre sind Dokumentar-, Animations- und Spielfilme sowie experimentelle Filme und Videoclips zugelassen.

Für die erste Vorauswahl soll eine Kopie des Films auf DVD innerhalb 15.2.2014 zusammen mit dem ausgefüllten und unterzeichneten Einschreibeformular (online verfügbar) geschickt werden.
Die Adresse für den Versand ist:
Filmclub Bozen, Dr.-Streiter-Gasse 8/d, 39100 Bozen, Italien

Die Versandkosten gehen zu Lasten des Absenders. Die eingesandten Sichtungskopien werden nicht zurück geschickt. Die Liste der eingereichten Filme wird auf der Website www.operenuove.it veröffentlicht.

Die Vorauswahl trifft eine eigene Kommission, die aus den eigesandten Filmen jene auswählt, die zum Wettbewerb zugelassen werden. Deren Entscheidung ist nicht anfechtbar.
Die Autoren der ausgewählten Filme werden per Mail kontaktiert und gebeten, eine Kopie für die Vorführung des Werkes zu schicken. Für die digitale Vorführung ist sowohl ein Standardformat als auch High Definition möglich.

Die vorgesehenen Preise sind:
NO WORDS AWARD für den besten Film, dotiert mit € 2.000, zugewiesen von einer internationalen Jury
PUBLIKUMSPREIS dotiert mit € 1.000 Euro, zugewiesen vom Publikum

Die internationale Jury, die an den Publikumsvorstellungen teilnimmt, kann zusätzliche Auszeichnungen vergeben.

Für die Bewerbung des Festivals können Ausschnitte der Filme (max. 20 Sekunden) verwendet werden. Die ausgewählten und ausgezeichneten Filme können im Rahmen einer Retrospektive des Bolzano ShortFilmFestivals vorgeführt werden. Die Autoren werden darüber in Kenntnis gesetzt.
Der Cineclub Bozen stellt sicher, dass die Werke oder einzelne Teile davon (Drehbuch, Soundtrack usw.) nicht kommerziell verwertet werden, ohne vorher das Einverständnis des Autors eingeholt zu haben.
Laut Datenschutzgesetz (GvD. Nr. 196/03) verpflichtet sich der Verein Cineclub Bozen, die personenbezogenen Daten der Teilnehmer nicht an Dritte weiterzuleiten. Die Veranstalter und jene Personen, die in irgendeiner Weise mit der Veranstaltung in Verbindung stehen, können nicht am
Wettbewerb teilnehmen.
Der Veranstalter behält sich vor, Teile der Wettbewerbsbedingungen abzuändern und die neue Version auf der Homepage des Festivals zu veröffentlichen.