Reglement Festival

Filme aller Längen und Genres (Spiel- & Dokumentarfilme, Kurzfilme) aus den umliegenden Ländern Österreich, Deutschland, Schweiz und aus Italien können eingereicht werden. 

Die zur Auswahl zugelassenen Produktionen müssen nach dem 31.03.2014 fertiggestellt worden sein.
Ausnahme für diese zeitliche Begrenzung bilden Filme, die für das Festival von besonderem Interesse sind
und solche, die in einer Werkschau/Retrospektive gezeigt werden.
Die Auswahl der zum Festival zugelassenen Filme trifft die Festivalleitung; deren Entscheidung ist nicht anfechtbar.
Mit der Aufnahme ins Festivalprogramm ist die öffentliche Aufführung der Filme verbunden.

Für die Festival-Projektion müssen die Filme rechtzeitig im DCP-Format vorliegen;
andere Formate können nur nach vorheriger Absprache mit der Festivalleitung angenommen werden. 

Filme können bis zum 30. Januar 2015 eingereicht werden.

Wettbewerb für den besten Spielfilm und Wettbewerb für den besten Dokumentarfilm
Aus allen eingereichten Filmen werden bis zu 8 Spielfilme und 8 Dokumentarfilme ausgewählt,
die auch zu den beiden Wettbewerben zugelassen werden.
Die Auswahl der Wettbewerbsfilme trifft die Festivalleitung; deren Entscheidung ist nicht anfechtbar.

Zu den Wettbewerben für Spiel- und Dokumentarfilme werden nur neue Filme zugelassen, die in Südtirol
weder im Kino noch im Fernsehen aufgeführt wurden.
Spielfilme, die im Wettbewerb laufen, müssen eine Länge von mindestens 75 Minuten haben;
Dokumentarfilme im Wettbewerb müssen eine Mindestlänge von 55 Minuten haben.

Preise
Die Preise für den besten Spielfilm und den besten Dokumentarfilm im Wettbewerb werden von zwei unabhängigen Jurys, bestehend aus jeweils 3 Fachleuten, vergeben; die Jurys werden jedes Jahr neu besetzt.
Die Preise sind mit jeweils 5.000 Euro dotiert und gehen an die Regisseurin/den Regisseur
des Siegerfilms.

Alle für die beiden Wettbewerbe nominierten Filme bewerben sich auch um die Gunst des Publikums.
Der Publikumspreis ist mit 2.000 Euro ausgestattet, und geht ebenfalls an die Regisseurin/ den Regisseur des Siegerfilms.
Der Lieblingsfilm beim Publikum wird mit Stimmkarten gewählt, die an die Besucher/innen vor den Vorführungen verteilt werden.

Dieses Informationsblatt und das vollständig ausgefüllte Anmeldeformular sind Bestandteil des Reglements.
Die Anmeldung beim Festival beinhaltet die Anerkennung dieses Reglements.